Sparverträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit können von den Sparkassen nicht vorzeitig gekündigt werden. Das zeigt ein Urteil des OLG Dresden vom 21. November 2019 (Az.: 8 U 1770/18). Das OLG entschied, dass die Sparkasse Zwickau drei Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht kündigen durfte und gab der Klage der Sparerin statt.
Zahlreiche Sparkassen versuchen derzeit langlaufende Sparverträge zu kündigen. „Diese Kündigungen sind keineswegs immer rechtmäßig und die Kunden können sich dagegen …
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